Wohnungsräumung nach einem Todesfall: Was Angehörige wissen müssen

25.08.2026 4 Min. Lesezeit

Wenn nach einem Todesfall eine Wohnung geräumt werden muss

Ein Todesfall in der Familie bringt vieles durcheinander – und mitten in der Trauer kommt eine sehr praktische Frage auf: Was geschieht mit der Wohnung? Meistens läuft die Miete weiter, es gibt Fristen, und mehrere Angehörige müssen sich einig werden.

Dieser Beitrag fasst zusammen, was in der Schweiz üblicherweise gilt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen können. Er ersetzt keine Rechtsberatung, nimmt Ihnen aber die wichtigsten Unsicherheiten.

Wenn nach einem Todesfall eine Wohnung geräumt werden muss

Wer darf über die Wohnung entscheiden?

Nach dem Tod geht der Mietvertrag zunächst auf die Erbengemeinschaft über. Das bedeutet in der Praxis: Solange die Erbschaft nicht geregelt ist, entscheiden die Erben gemeinsam – auch über eine Räumung.

  • Sind mehrere Erben vorhanden, sollten Sie eine schriftliche Einigung haben, bevor Möbel entsorgt oder verschenkt werden.
  • Ist ein Willensvollstrecker oder Erbschaftsverwalter eingesetzt, erteilt dieser den Auftrag.
  • Bei ausgeschlagener Erbschaft übernimmt in der Regel das zuständige Amt – dann warten Sie unbedingt dessen Anweisung ab.

Wir arbeiten regelmässig mit Erbengemeinschaften, Nachlassverwaltern und Rechtsanwälten zusammen und stellen die Offerte auf die Person oder Stelle aus, die den Auftrag erteilt.

Welche Fristen laufen – und wie viel Zeit bleibt wirklich

Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. Er läuft weiter, bis er ordentlich gekündigt wird; die Miete ist bis dahin geschuldet. Das ist der Grund, warum die meisten Angehörigen unter Zeitdruck stehen: Jeder zusätzliche Monat kostet Miete.

Praktisch heisst das: Erst kündigen, dann den Räumungstermin auf den Abgabetermin hin planen. Zwischen Kündigung und Übergabe bleibt meist genügend Zeit für eine sorgfältige Sichtung – planen Sie die Räumung aber nicht auf den allerletzten Tag, damit noch Luft für die Abnahme bleibt.

Muss es sehr schnell gehen, sind wir in dringenden Fällen innert 24 bis 48 Stunden vor Ort.

Dokumente, Fotos und Wertsachen: was zuerst gesichert wird

Das ist der Punkt, bei dem am meisten schiefgehen kann – und der Punkt, an dem wir am sorgfältigsten arbeiten. Bevor irgendetwas abtransportiert wird, wird gesichtet.

  • Dokumente: Verträge, Policen, Bankunterlagen, Steuerakten, Testament
  • Persönliches: Fotoalben, Briefe, Tagebücher, Erinnerungsstücke
  • Wertsachen: Schmuck, Uhren, Bargeld, Sparhefte, Münzen
  • Schlüssel und Karten: Bankschliessfach, Garage, Estrich, Fahrzeugpapiere

Diese Dinge werden gesammelt und Ihnen übergeben – niemals einfach mitentsorgt. Sagen Sie uns vorher, worauf besonders zu achten ist; oft weiss nur die Familie, welches unscheinbare Kästchen wichtig ist.

So läuft eine Räumung nach einem Todesfall ab

  1. Erstgespräch – telefonisch oder über das Kontaktformular. Sie müssen nichts vorbereiten.
  2. Kostenlose Besichtigung – wir schauen uns die Räume an, klären Zugang, Lift und Parkierung.
  3. Schriftliche Offerte mit Kostendach – damit die Erbengemeinschaft eine klare Grundlage für ihren Entscheid hat.
  4. Sichtung – Dokumente, Fotos und Wertsachen werden separiert.
  5. Wertanrechnung – gut erhaltene Möbel und Antiquitäten rechnen wir an; das reduziert die Rechnung.
  6. Räumung und Entsorgung – sortengetrennt und umweltgerecht.
  7. Besenreine Übergabe – bereit für die Abnahme durch die Verwaltung.

Mehr zum Leistungsumfang: Hausräumung · Wohnungsräumung · Räumung allgemein

Wer trägt die Kosten?

Die Räumungskosten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten und werden in der Regel aus dem Nachlass beglichen. Wichtig für die Praxis: Was sich weiterverkaufen lässt, rechnen wir an. Bei einem gut erhaltenen Haushalt mit Massivholzmöbeln, Antiquitäten oder Werkzeug kann das einen erheblichen Teil der Kosten decken.

Wie sich der Preis genau zusammensetzt, haben wir hier aufgeschlüsselt: Was kostet eine Räumung?

Häufige Fragen

Für eine vollständige Räumung ja – die Erbengemeinschaft entscheidet gemeinsam. Ist ein Willensvollstrecker eingesetzt, genügt dessen Auftrag. Wir stellen die Offerte auf die auftraggebende Person oder Stelle aus.
Dann übernimmt in der Regel die zuständige Behörde die Abwicklung. Warten Sie in diesem Fall unbedingt deren Anweisung ab und räumen Sie nichts auf eigene Faust.
In dringenden Fällen innert 24 bis 48 Stunden; normale Termine planen wir innerhalb weniger Tage und stimmen sie auf den Abgabetermin ab.
Sie werden gesammelt und Ihnen übergeben – nie entsorgt. Auf Wunsch vernichten wir Akten anschliessend vertraulich.
Nein. Viele Angehörige übergeben uns den Schlüssel. Auf Wunsch dokumentieren wir die Arbeit mit Fotos.
Auf Wunsch ja. Wir übergeben standardmässig besenrein und organisieren auf Anfrage eine Endreinigung.

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Kontakt Form 079 932 51 07 WhatsApp